Besucher Sicherheitsschuhe
Besucher Sicherheitsschuhe bereithalten
Auch Besucher müssen sich an Vorschriften halten
Auf Baustellen, in Betriebsgeländen, in Labors: In vielen Bereichen gibt es nicht nur die Mitarbeiter, die hier ihrer Arbeit in vorgeschriebener Arbeitsbekleidung nachgehen. Dass es hier keine Ausnahmen gibt, was die Sicherheit betrifft, versteht sich von selbst. Der Arbeit angepasste Kleidung und Schuhe sind hier Vorschrift, die strikt eingehalten beziehungsweise deren Einhaltung auch kontrolliert werden muss. Der Betrieb ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich, schon, um im Falle eines Falles eine Versicherung nutzen zu können, die nicht bezahlt, wenn die betriebliche Sicherheit nicht überwacht und durchgesetzt wurde. Es ist in vielen Firmen ganz normal, dass Mitarbeiter, die das Tragen von Schutzkleidung beziehungsweise Sicherheitsschuhen verweigern, nach einem Abmahnungsverfahren sogar entlassen werden können. Nicht selten werden Arbeitsschuhe und Arbeitsbekleidung inklusive notweniger Zusatz-Schutzmaßnahmen aus den Bereichen Gehörschutz, Sichtschutz beziehungsweise Handschutz deswegen sogar vom Betrieb gestellt. Doch was ist mit dem Besucher, der aus triftigem Grund auf dem Gelände anwesend ist?
Auf schmutzigen, unwegsamen und damit auch gefährlichen Baustellen kann ein Besucher nicht einfach mit seinen ungeschützten Straßenschuhen herumlaufen. Wie es also erforderlich ist, zum Beispiel im Bereich eines aktiven Krans einen Helm zu tragen, muss auch an die Sicherheitsschuhe gedacht werden. Der Bauherr, der auf seiner Baustelle nach dem Rechten sieht, wird schon aus Eigenverantwortlichkeit an die passenden, schützenden Schuhe denken – in manchen Firmen hat man es aber mit Besuchern zu tun, die nicht so gut ausgerüstet erscheinen. Für diese müssen Besucher Arbeitsschuhe bereitstehen, denn auch hier spielt es eine versicherungstechnische Rolle, ob die Anwesenden die innerbetrieblichen Sicherheitsvorkehrungen beachten. Großer Ärger steht an, wenn zum Beispiel in einem metallverarbeitenden Betrieb ein Besucher ohne Schnittschutz und Stahlkappe in seinen Schuhen unterwegs ist und dann etwas passiert. Das lässt sich vermeiden, wenn die entsprechenden Besucher Sicherheitsschuhe einfach verteilt werden können.
Besucher Sicherheitsschuhe in allen Größen
Selbstverständlich müssen auch dem Besucher Sicherheitsschuhe möglichst optimal passen. Ein Gast im Unternehmen, der eigentlich Schuhgröße 42 trägt, kann nicht mit viel zu großen Modellen, zum Beispiel in Größe 45, in den Gefahrenbereich gehen. Hier kann es zu Unfällen kommen. Die ausreichende Zahl der diversen Größen muss also bei dieser besonderen Ausstattung besorgt werden. Da es sehr viele verschiedene Arten von Arbeitsschuhen gibt, vermeidet man durch das Bereitstellen der Besucher Sicherheitsschuhe, dass ungeeignete Modelle mitgebracht werden. Kommt es etwa auf elektrische Isolation oder Kraftstoffresistenz an, helfen thermoisolierte Arbeitsstiefel nur bedingt; haben Sicherheitsschuhe keinen oder einen unzureichenden Durchtrittschutz, kann dies ebenso gefährlich werden. Ein Umkleidebereich, in dem Schutzanzüge, Helme und Schuhe bereitstehen, ist deswegen eine sinnvolle Einrichtung. Hier werden die Schuhe und alle anderen Leihgegenstände parat gelegt und auch wieder abgegeben – und alle Besucher sind vorschriftsmäßig gekleidet im Unternehmen unterwegs.
Hygiene bei Besucher Sicherheitsschuhe
Ein Problem der Besucher Sicherheitsschuhe, das sich durch das Tragen der gleichen Schuhe durch viele verschiedene Menschen ergibt, hängt mit der Fußhygiene zusammen. Billige Schuhe werden schnell die üblichen Gebrauchsspuren zeigen; ist ein Sicherheitsschuh nicht klimatisiert, steigt der Gast in den Fußschweiß seines Vorgängers. Um in dieser Frage keine Probleme aufkommen zu lassen, ist es ratsam, zum Beispiel Wechselsocken bereit zu legen; für die meist kurze Zeit, in der sich Besucher im Firmengelände aufhalten, reicht diese Maßnahme aus.








_th.jpg)